Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Zugang ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenarbeiten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für telefonisch übermittelte Aufträge übernehmen wir keinerlei Haftung bei Übermittlungsfehlern oder Missverständnissen. An Kostenberechnungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums– und Urheberrecht vor. Alle Unterlagen und Informationen, die nicht zum allgemeinen Wissensstand der Branche gehören, darf der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.
3. Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt baldmöglichst. Liefertermine oder –fristen binden uns nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder gleichzustellende, von uns nicht zu vertretende Umstände – auch bei unseren Vorlieferanten – verlängern die Lieferzeit bis zu deren Behebung. Mahnungen und Nachfristen müssen schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Preise und Versand
Es gelten die am Tage des Versandes gültigen Preise in EURO (2). Bei Endverbraucherpreisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer bereits im Preis enthalten. Händlereinkaufspreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk Neuenkirchen-Vörden ohne Fracht und Verpackung. Aufgrund schwankender Wechselkurse behalten wir uns das Recht auf eine kurzfristige Preisänderung vor. Sämtliche Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherungen werden von uns nur auf besonderen Wunsch des Empfängers gegen Berechnung der Kosten abgeschlossen. Warenrücknahmen sind grundsätzlich nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur gegen Gutschrift zur Verrechnung mit anderen Waren möglich. Frachtkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Es werden nur neue Waren zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. Zahlungen müssen grundsätzlich bar oder mit bankbestätigtem Scheck erfolgen. Der Versand erfolgt grundsätzlich per UPS-Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug. Gewerbliche Kunden, die uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilen, erhalten die Ware auf Rechnung. Die Erstbelieferung erfolgt jedoch auch hier per UPS Nachnahme. Sollte mit einem gewerblichen Kunden ausnahmsweise Zahlung per Rechnung oder ein Zahlungsziel vereinbart werden, so erfolgt bei nicht termingerechter Zahlung eine weitere Belieferung ebenfalls nur noch gegen UPS Nachnahme. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug ohne Schadensnachweis Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen geltenden Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Belastung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor. Wir sind berechtigt, je Mahnforderung mindestens EURO 6,00 zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entstandenen Einzugsund Diskontspesen gutgeschrieben. Die zahlungshalber angenommenen Wechsel oder Schecks bedeuten keine Aufhebung oder Unterbrechung in der Fälligkeit. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie bei sonstigem Verzug mit Forderungen jeder Art werden alle Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt ohne Nachfrist von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte an uns herleiten kann. Das gleiche Recht steht uns zu, falls über die Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstige Tatsachen bekannt werden sollten. Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
6. Mängelrügen
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Gewährleistungsfrist für alle Waren, soweit von uns keine abweichenden Garantiefristen schriftlich bestimmt worden sind, wird laut gesetzlicher Regelung von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem die Ware unser Haus verlässt. Wir haften nicht für Montageschäden durch Dritte, auch wenn es sich hierbei um eine von uns empfohlene oder autorisierte Fachwerkstatt handelt. Bei berechtigter fristgerechter Rüge liefern wir mangelfreie Ware oder bessern nach. Jeder Mangel sowie jede Abweichung von der Bestellung ist uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb einer Kalenderwoche nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als endgültig abgenommen. Bei Mängeln hat der Käufer ausschließlich einen Anspruch auf Ersatzlieferung einwandfreier Ware. Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz besteht nicht. Der Firma ALDEN Deutschland GmbH stehen insgesamt drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen sind. Bei Gebrauchsspuren am Produkt oder längerer Nutzung sind Preisminderungen zu berücksichtigen. Sollte es einmal vorkommen, dass wir ein falsches Teil versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann wieder ausgebaut werden muss, können wir keine Kosten übernehmen. Bei Handelsware treten wir unsere Ansprüche gegen den Hersteller im Reklamationsfalle direkt an den Kunden ab. Durch die Erhebung von Mängelrügen wird der Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht entbunden. Rücksendungen haben in jedem Falle lastenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen auf ausdrücklichen Kundenwunsch sind vom Umtausch bzw. von Rückgabe ausgeschlossen. Wurden an Serienfahrzeugen oder Fahrgestellen durch Aufbauhersteller oder andere Dritte An– oder Aufbauten vorgenommen oder Originalteile entfernt oder verändert und sollte unsere Ware hierdurch unbrauchbar werden oder nur nach Umbau oder Modifikation zweckbestimmt eingesetzt werden können, so trifft uns nur dann ein Haftungsanspruch, wenn wir die Eignung vorher schriftlich zugesagt haben.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Einlösung aller hierfür gegebener Zahlungspapiere vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Der Besteller tritt diesbezüglich schon jetzt seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware bzw. aus Lieferungen, in denen Vorbehaltsware enthalten ist, in Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 20 % an uns ab. Sollte der Besteller die Ware verarbeitet haben, so erfolgt diese Verarbeitung vor der vollständigen Bezahlung im Sinne vorstehender Bestimmungen für unsere Rechnung, sodass das Eigentum daran bei uns verbleibt.
8. Allgemeine Betriebserlaubnis und TÜV-Gutachten
Die Kopie oder der Nachdruck von Gutachten der ALDEN Deutschland GmbH oder unserer Lieferanten ist ohne unsere schriftliche Genehmigung verboten und kann bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt werden! Eine Rücknahme der Ware aufgrund behördlicher Beanstandungen oder Änderung der Gesetzeslage kann nicht erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Für alle Unterlassungen diesbezüglich trifft uns keinerlei Haftung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel– und Scheckforderungen gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Lieferers. Bei Lieferverträgen mit Auslandsberührung wird schon jetzt vereinbart, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt, unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Kauf beweglicher Sachen.
10. Rücksendungen
Bitte beachten Sie, dass Rücksendungen nur in Verbindung mit einem ALDEN Deutschland GmbH-Rücksendebeleg bei uns angenommen werden. Den ALDEN Deutschland GmbH-Rücksendebeleg erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache mit unseren Verkaufsberatern. Alle Rücksendungen müssen auf dem günstigsten Versandweg zu Lasten des Absenders an uns versandt werden.